ANGEL-REGELN

für ein gutes Miteinander an Lahn und Kieswäsche

Die Kieswäsche stellt eine Besonderheit in unserem Verein dar und war in der Vergangenheit nicht selten der Grund für Meinungsverschiedenheiten. Wir haben uns daher entschlossen, auf dieser Seite noch einmal auf einige Besonderheiten  aufmerksam zu machen und hoffen auf diese Weise den einen oder anderen Diskussionspunkt auszuräumen.

 > Bitte keine Köderfische aus anderen Gewässern in die Kieswäsche setzen! (Koi-Herpes-Virus)

Parken

Das Parken an der Kieswäsche ist nur an folgenden Stellen erlaubt: 

  • Nordseite: rechts und links des ehemaligen Unterstandes und rechts des Zufahrtsweges 
  • Südseite:  am Wegrand zur Kieswäsche (Hanglage)
  • Ostseite:   am Wegrand zur Kieswäsche (Hanglage) 
Lageplan Kieswäsche bei Wetzlar-Naunheim

Offenes Feuer

 Das Entfachen von offenem Feuer auf dem Erdboden ( zum Grillen etc.) ist nur an zwei Stellen erlaubt: 

  • Auf der Spitze (vor dem ehemaligen Unterstand) 
  • Rechts neben dem Laichgebiet (Süd-Seite, gegenüber der Spitze ) 

Die Benutzung fester Gas- oder Holzkohlegrills oder auch Brätern ist überall erlaubt.

Müll- und Unratablagerungen

Das Ablagern von Müll, Unrat, Holz und Gartenabfällen jeglicher Art (auch vor den Gemeinschaftsangeln) ist generell verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und führen zum Vereins­ausschluss!

Baden

Da es sich bei der Kieswäsche um eine Fischzuchtanlage handelt, ist das Baden grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt besonders auch für Hunde.

Vergraben und Versenken von Abfällen

Das Vergraben oder Versenken von jeglichem Müll (z.B. leere Maisdosen  etc.) in und an der Kieswäsche ist strengstens untersagt.

Fangbestimmungen

Aus gegebenen Anlass weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, das die Fangbestimmungen an der Kieswäsche einzuhalten sind. (Weißfische dürfen grundsätzlich nicht zurückgesetzt werden.)  

Ebenso sind die Fangbeschränkungen (3 Edelfische) bindend.

Mitführen der Angelpapiere / Erlaubnisscheine

Die Angelpapiere und Erlaubnisscheine sind generell mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ausnahmen gibt es keine!!!

Zuwiderhandlungen

  • Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Einzug der Erlaubnisscheine geahndet. 
  • Über eine Wiederausgabe der Papiere entscheidet der Vorstand.
  • Ab sofort werden regelmäßige Kontrollen durch alle Vorstandsmitglieder durchgeführt.
  • Alle Vorstandsmitglieder sind zum Einzug der Erlaubnisscheine berechtigt.