Die Kieswäsche stellt eine Besonderheit in unserem Verein dar und war in der Vergangenheit nicht selten der Grund für Meinungsverschiedenheiten. Wir haben uns daher entschlossen, auf dieser Seite noch einmal auf einige Besonderheiten aufmerksam zu machen und hoffen auf diese Weise den einen oder anderen Diskussionspunkt auszuräumen.
> Bitte keine Köderfische aus anderen Gewässern in die Kieswäsche setzen! (Koi-Herpes-Virus)
Das Parken an der Kieswäsche ist nur an folgenden Stellen erlaubt:
Das Entfachen von offenem Feuer auf dem Erdboden ( zum Grillen etc.) ist nur an zwei Stellen erlaubt:
Die Benutzung fester Gas- oder Holzkohlegrills oder auch Brätern ist überall erlaubt.
Das Ablagern von Müll, Unrat, Holz und Gartenabfällen jeglicher Art (auch vor den Gemeinschaftsangeln) ist generell verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und führen zum Vereinsausschluss!
Da es sich bei der Kieswäsche um eine Fischzuchtanlage handelt, ist das Baden grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt besonders auch für Hunde.
Das Vergraben oder Versenken von jeglichem Müll (z.B. leere Maisdosen etc.) in und an der Kieswäsche ist strengstens untersagt.
Aus gegebenen Anlass weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, das die Fangbestimmungen an der Kieswäsche einzuhalten sind. (Weißfische dürfen grundsätzlich nicht zurückgesetzt werden.)
Ebenso sind die Fangbeschränkungen (3 Edelfische) bindend.
Die Angelpapiere und Erlaubnisscheine sind generell mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Ausnahmen gibt es keine!!!